Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der StudentenKraft
Stand 01/22

1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Kunden (“nachfolgend „Kunden “) der Firma StudentenKraft, Gabriele Sencan, Dernburgstr. 7, 14057 Berlin („nachfolgend „StudentenKraft“).
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil eines jeden bestehenden oder künftigen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.

1.1 StudentenKraft erbringt seine Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. StudentenKraft ist im Übrigen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

1.2 StudentenKraft bietet in Berlin und Umgebung die Organisation und Durchführung von Entsorgungsleistungen und Entrümpelungsdienstleistungen an. Über die Online Plattform www.studentenkraft.de, per Telefon, E-Mail und via WhatsApp können verbindliche Dienstleistungsverträge zwischen Kunden und der StudentenKraft geschlossen werden. Die Aufträge werden von StudentenKraft selbst oder von Partnern lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine die StudentenKraft, die unter Umständen eingesetzten Partner werden als deren Subunternehmer tätig. Im Folgenden wird von StudentenKraft die Rede sein, hiermit ist die StudentenKraft als rechtlich Berechtigte und Verpflichtete gemeint.

1.3 Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche von StudentenKraft angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von StudentenKraft diese AGB als für Ihn verbindlich an.

1.4 Etwaigen diesen AGB entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen

2. Leistungen von StudentenKraft

StudentenKraft organisiert und führt Abholung und fachgerechte Entsorgungen von privatem/gewerblichen Sperrmüll durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Sperrmüll Abholung und fachgerechte Entsorgung. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzubuchen.

2.1 Basisleistungen
Folgende Leistungen für die Durchführung einer Entsorgung mit StudentenKraft sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:
Planung und Organisation des von Auflösungen.
An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges.
Gestellung des Personals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle.
Be- und Entladung des Sperrmülls in das Transportfahrzeug durch die Personalmaterialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge.

2.2 weitergehende Leistungen
Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von StudentenKraft angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzubuchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:
Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen.
Ein- und Auspacken von Haushaltswaren.
Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen den erforderlichen Straßenschildern.
Gestellen von Möbelliften.
Gestellung von Verpackungsmaterialien.
Einlagerung von Möbeln/Haushaltswaren.
Abschluss von zusätzlichen Versicherungen.

2.3 Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für StudentenKraft unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten.

2.4 StudentenKraft kann einen weiteren Frachtführer oder Subunternehmer mit der Durchführung der Sperrmüllabholung und Entsorgung beauftragen. Daneben hat StudentenKraft das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.

2.5 StudentenKraft erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.

3. Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

3.1 Der Kunde kann StudentenKraft über deren Website, Kontaktformular, per Telefon, E-Mail oder via WhatsApp zunächst bestimmte Informationen über die durchzuführende Dienstleistung zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von StudentenKraft bestehenden Kontakt- bzw. Bestellformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

3.3 Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Kunden unterbreitet StudentenKraft anhand von kundenseitig übersandten Informationen (Fotos, Videos etc.) oder nach der Besichtigung am Einsatzort, dem Kunden ein Angebot über die gewünschte Dienstleistung. Derartige Angebote werden dem Kunden per E-Mail, Fax oder WhatsApp unterbreitet. Sämtliche Angebote von StudentenKraft sind kostenlos und freibleibend.

3.4 StudentenKraft bietet Festpreis-Angebote an. Diese erfolgen stets durch eine Besichtigung vor Ort oder Foto/Video Besichtigung. Sollten nach Kundenangaben jedoch Abweichungen bestehen, ist das Entsorgungsunternehmen verpflichtet die Abweichung vor Ort zu dokumentieren und das Angebot anzupassen.

3.5 Ein Vertrag zwischen Spermüll123 und Kunden kommt zustande, sofern der Kunde sein Einverständnis mit dem von StudentenKraft unterbreiteten Angebot mündlich oder in Textform mitteilt und StudentenKraft die Annahme in Schrift- oder Textform bestätigt. Dessen ungeachtet gilt spätestens mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch StudentenKraft der Vertrag als zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen.

3.6 Bei Aufwandsänderung vor Ort wird dem Kunden der Endbetrag für die Entsorgungskosten vorab der Beladung des Sperrmülls mitgeteilt. Eine mündliche Preiseinigung vor Ort ist möglich. Bei einer Preisänderung am Abholtag steht dem Kunden ein Rücktritt der Entsorgung zu. Sollte der Kunde mit dem angehobenen oder erniedrigten Preis nicht einverstanden sein, ist StudentenKraft nicht verpflichtet für den Kunden eine Dienstleistung durchzuführen. Auch nach Entsorgung steht dem Kunden ein Widerspruch zur Erstattung des Endbetrages nicht zu.

3.7 StudentenKraft ist berechtigt, den Vertragspartner in Ergänzung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis mit weiteren Leistungsentgelten zu belasten (Nachbelastung), wenn der Nachweis vorliegt, dass die Menge, der vereinbarten fixierten Abfallart oder das Volumen sich verändert hat. Als Nachweis reicht die Bewertung des von StudentenKraft Entsorgungsunternehmens Entsorgungs- und Leistungsnachweis. Entstandene Mehrkosten, wie oben beschrieben, werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.8 Die Höhe der Nachberechnung wird individuell nach der Art und dem Umfang berechnet und orientiert sich grundsätzlich an dem ursprünglich vereinbarten Preis, sofern es sich um dieselbe Abfallart handelt. Sollte es sich um eine nicht von StudentenKraft angebotene Abfallart handeln, so wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt auf die ortsübliche Vergütung für dieses Volumen/Abfallart aufgeschlagen, falls StudentenKraft für die andere Abfallart ein zumutbarer Entsorgungsweg zur Verfügung steht.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, die StudentenKraft vor der Abholung einer Mengenänderung mündlich oder schriftlich zu informieren, die das zuvor vereinbarte Maß übersteigt oder sich anders zusammensetzt als bei Vertragsabschluss angegeben.

3.10 StudentenKraft bietet neben der Sperrmüll Abholung und Entsorgung insbesondere Dienstleistungen im Bereich Wohnungsauflösungen und Wohnungsentrümplung an. Weitere Dienstleistungen (z.B. Maler- und Reparaturarbeiten) können vom Kunden bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden. StudentenKraft ist, sofern nicht explizit zwischen den Parteien abweichend vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 StudentenKraft bietet folgende Zahlungsarten an:
– Barzahlung
– Vorkasse (nach Absprache)
– Zahlung auf Rechnung (ausschließlich gewerblich)

4.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich sämtliche Preise aus dem von StudentenKraft unterbreiteten Angebot.

4.3 Der Mindest-Abholpreis beträgt 69€.

4.4 Preise für kleinere Sperrmüll Entrümpelungsaufträgen werden nach unserer Preisliste bestimmt. Bei größeren Beräumungsvolumen oder kompletten Wohnungsauflösungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot mit Festpreis unter Berücksichtigung von Lage, Etage, Aufzugsmöglichkeit, Art und Volumen der zu beräumenden Gegenstände.

4.5 Preise für nicht vorhersehbare Aufwendungen oder nachträgliche Erweiterungen richten sich nach der aktuellen Preisliste von StudentenKraft. Im Zweifelsfall gilt eine übliche Vergütung nach Zeit als vereinbart (§ 612 BGB). Dessen ungeachtet können die Parteien Pauschalpreise vereinbaren.

4.6 Der Angebotsbetrag ist ein Nettobetrag, wenn nicht anders vereinbart. Sämtliche Rechnungen werden inkl. der gesetzlichen MwSt. ausgestellt.

4.7 Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu Zahlung fällig, wenn nicht anders vereinbart.

4.8 Rechnungen für private Kunden sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung in Bar zu bezahlen. Der vor Ort ausführende Entsorgungsmitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet Bargeld entgegenzunehmen.

4.9 Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse. Gegen Ansprüche von StudentenKraft steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder StudentenKraft unbestritten sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.10 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist StudentenKraft berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten. Verzugsbedingte Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung verlangt StudentenKraft 2,50 € inkl. MwSt.

4.11 Trinkgelder sind mit der Rechnung von StudentenKraft nicht verrechenbar.

5. Termine, Fristen, Stornierungen

5.1 Termine und Leistungsfristen gelten nur dann als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart, sofern diese durch StudentenKraft in Schrift- oder Textform und ohne Vorbehalt bestätigt wurden.

5.2 Stornierungen sind ausschließlich telefonisch und/oder per E-Mail vorzunehmen.

5.3 Storniert der Kunde 7 Tage vor dem vereinbarten Dienstleistungstermin, so hat StudentenKraft einen Anspruch auf 20 % der im schriftlichen Angebot vereinbarten Vergütung.

5.4 Storniert der Kunde 2 Tage vor dem vereinbarten Dienstleistungstermin, so hat StudentenKraft einen Anspruch auf 30 % der im schriftlichen Angebot vereinbarten Vergütung.

5.5 Storniert der Kunde den Vertrag 24h vor den vereinbarten Termin, so hat StudentenKraft einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.

5.6 Die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass durch seine Stornierung StudentenKraft kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal angesetzten Stornokosten entstanden ist.

5.7 StudentenKraft hat das Recht, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls StudentenKraft keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass StudentenKraft dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass StudentenKraft diese Umstände zu vertreten hat.

6. Haftung
6.1 Bei Abholung des Sperrmülls ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Dienstleistungsstelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.

6.2 Der Kunde ist alleine verantwortlich, nicht dem Beräumungsauftrag unterfallende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Eine Haftung von StudentenKraft für den Verlust oder die Beschädigung von in der aufzulösenden Wohnung o.ä. befindlichen Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Geld) oder Dokumenten (z.B. Ausweisunterlagen, Testamente) oder gemäß Satz 1 nicht gekennzeichneten Gegenständen wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Erbringung jedweder Entsorgungsleistungen von StudentenKraft die zu entsorgenden Gegenstände auf den Verbleib von Wertgegenständen oder Dokumenten sorgfältig zu überprüfen.

6.3 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet StudentenKraft unbeschränkt. Weitergehend haftet StudentenKraft nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht).

6.4 Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von StudentenKraft auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

6.5 StudentenKraft haftet für den Schaden, der durch Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Entsorgungsdienstleistung mit einer Betriebshaftpflicht. Der Kunde ist dazu verpflichtet einen sichtbaren Schaden innerhalb von 24 Stunden der StudentenKraft zu melden.

7. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB

7.1 Äußerlich erkennbare Beschädigungen sind StudentenKraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB innerhalb 24 Stunden detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

7.2 Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.

7.3 Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen StudentenKraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.

7.4 Werden Schäden nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.

7.5 Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an die StudentenKraft.

8. Datenschutz

StudentenKraft verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

StudentenKraft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von StudentenKraft, welche https://studentenkraft.de/datenschutz/ aufgerufen werden kann.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen

9.3 Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

9.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.5 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unbeschadet dessen ist StudentenKraft berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten des allgemeinen und besonderen Gerichtsstands des Kunden geltend zu machen.

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